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Seit 8 Jahren rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt bedeutet, seit 8 Jahren ununterbrochen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (sofern kein EU Bürger) in Deutschland. Ein Auslandsaufenthalt bis zu 6 Monaten ist unschädlich. Da Sie länger als 6 Monate im Ausland waren können max. 5 Jahre Ihres Voraufenthaltes angerechnet werden, sofern diese integrierende Wirkung gehabt haben. Dies prüft die Behörde.
Sollten Sie in 2010 eingereist sein fehlen Ihnen lediglich 2 Jahre. Hier kann die Behörde prüfen, ob man Ihnen diese 2 Jahre Voraufenthalt anrechnen kann. Wenn nicht, müssten Sie bis 2018 warten.