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Entschuldigen sie mal,
jeder Ausländer hat den Bedarf UND das Recht an seinen eigenen Festen,Feiertagen und anderes,zu feheln,wenn dies mit einer Schriftlichen Entschuldigung oder z.B. in der Schule von dem Direktor bestätigt wird.Im Gesetzbuch steht nicht mal eine Zeile über so ein Urteil.
Klar ist,das man in die Schule gehen muss(Schulpflicht),aber ebenso wenn man schwer erkrankt ist oder andere Probleme hat,sehe ich keinen Grund in die Schule gehen zu müssen,solange das bestätigt wird.
Vielen Dank,MfG
Lisa,Heike und Habert Rüdinger 15.10.13