Ja
Gedankenexperiment.
Mit ein paar juristischen Klimmzügen könnte man vielleicht aus der Religionsfreiheit eine Begründung konstruieren, nach der der Arbeitgeber das tatsächlich tun müsste. Bei einer Krankmeldung muss er es ja auch tun.
Aber wäre das ein Erfolg? Nein! Es würde bedeuten, dass das Einstellen von Moslems automatisch zu einem wirtschaftlichen Nachteil für den Unternehmer führt. Diesen möchte er natürlich vermeiden.
Wenn er die Kündigung mit dem religiösen Fasten begründet, dann wäre das illegal, und eine Klage beim Arbeitsgericht wäre sehr aussichtsreich. Aber so doof wird er nicht sein. Er wird es mit mangelnder Arbeitsleistung und häufigen Fehlern begründen. Falls diese Beeinträchtigungen tatsächlich vorhanden und objektiv nachweisbar sind, wäre er im Recht.
In Wahrheit will er aber keinen Streit vor Gericht, sondern er will einen leistungsfähigen und zuverlässigen Mitarbeiter. Die Äußerung ist also sicherlich als Warnung gedacht, weil er mit den Leistungen nicht zufrieden war.
Und es ist wahrscheinlich eine schlechte Idee, mit Hinweis auf das Fasten um leichtere Arbeit und um Nachsicht zu bitten. Religion ist Privatsache und ändert nichts an den Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.