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Einkommen / Alter wichtig für die Einbürgerung?

Submitted by Anonymous (not verified) on

Guten Tag zusammen. Ich habe vor einigen Minuten ein Anruf von der Einbürgerungsbehörde bekommen und musste mir anhören dass ich als Studentin zu wenig verdiene und noch zuhause wohne und das meine Eltern mir mit 27 nicht unterhalt leisten müssen und bei meinem Studium auch finanziell nicht helfen dürfen? Ist doch meine Entscheidung was ich verdiene und esse? Antrag wurde gestellt als ich noch 24 war musste alle 6 Monate aktuelle Verdienstbescheinigungen einreichen weil die das verzögert haben ständig und genau jetzt wo alles Komplett ist sagt man mir am Telefon ich sei zu faul und soll arbeiten gehen mein Studium abbrechen weil ich zu alt bin und soll ausziehen und selbst mir meinen unterhalt zahlen. Ich bin in Deutschland geboren, aufgewachsen hier eine Ausbildung abgeschlossen und habe das Recht so lange zu Studieren wie ich es will und die Beamtin am Telefon kann mich doch nicht deswegen anschreien? Ist es wirklich eine so große Rolle das man bei den Eltern mit 27 wohnt und noch studiert mit 450 euro einkommen?

Du solltest einen Anwalt nehmen, das heißt Untätigkeitsklage wenn so viele Jahre ergehen und die es weiter ziehen und verlängern.

Submitted by beahh (not verified) on Wed, 05/15/2019 - 11:38

Es kommt darauf an, seit wann und wie lange du noch studierst.

Beziehst du BAföG? wie hoch ist dein gesamtes Einkommen?

Die Sachbearbeitern analysieren deine Daten und stellen eine Prognose für deine Situation anhand den verabreichten Dokumenten.

Mir ist in Sachsen gesagt worden, dass BAföG-satz nicht ausreichend für eine Einbürgerung ist, nebenbei sollte man etwas verdienen. In Oberbayern hieß es, nach Abzug von Miete und KV-Beitrag, eine Summe über 450,-€ als Taschengeld übrig bleiben sollte.

Nach so eine lange Wartezeit könnte man durch einen Anwalt die Lage von der Lage des Antrags richtig geklärt bekommen.

Mich würde es interessieren, welcher Staatsangehörigkeit gerade du besitzt und wo du deinen Antrag gestellt hast.

LG

 

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