Hallo zusammen. Ich habe eine Frage. Eine Freundin wird in zwei Wochen arbeitslos sein und sie hat kein Anspruch auf Hartz IV. Kurzfristig eine Arbeit zu finden scheint unmöglich zu sein. Sie wird eine Weile die Miete nicht zahlen können. Darf ihre Vermieterin die Wohnung inmitten so einer Krise kündigen?
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Die Bundesregierung will in den nächsten Tagen ein Gesetz dazu beschließen. Bisher ist aber nur ein Entwurf bekannt, der sich noch ändern kann.
Nach dem Entwurf dürfte eine Wohnung bis mindestens September nicht wegen Mietschulden gekündigt werden. Eine Verlängerung wäre möglich. Die Schulden blieben aber bestehen, man müsste sie später doch noch bezahlen.
Es gab dazu übrigens Kritik sowohl von Mieterverbänden als auch von Vermieterverbänden. Sie forderten für solche Fälle eine staatliche Unterstützung, ein so genanntes 'Sonderwohngeld'.