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Einbürgerung in Bayern. Warum habe ich keinen Anspruch?

Submitted by Hero4ever on

Hey Leute,

ich arbeite seit Januar 2016 als approbierter Arzt in Kaufbeuren-Bayern und habe B2-Zertifikat ( für allgemeine Sprache) und Zeugnis über fachbezogene Sprachkenntnisse ( neuve c1) , bin in Juni 2014 nach Deutschland gekommen und besitze jetzt unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.

Der Sachbearbeiter hat gemeint, dass ich jetzt keinen Anspruch auf die Einbürgerung habe. Ich habe mehrmals um Informationsgespräch gebeten, er hat aber nur telefonisch mit mir Kontakt aufgenommen, das heißt ich habe keine schriftliche Antwort von ihm( bin dabei seit Februar).

Könnt ihr mir bitte helfen bzw. was empfehlen ?

Danke im Voraus.

Guten Tag,

ich nehme an, du bist noch nicht seit 8 Jahren in Deutschland. Siehe Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 10

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__10.html

LG,

Gano

 

Submitted by Gano (not verified) on Wed, 10/07/2020 - 22:17

Es geht doch offenbar um die Verkürzung auf 6 Jahre durch "besondere Integrationsleistung". Ein Sprachzeugnis B2 kann dafür ausreichen, aber offenbar haben die Bundesländer an dieser Stelle einen Spielraum. Vielleicht wollte der Sachbearbeiter bloß ausdrücken,  dass es deshalb ein "Ermessen" ist und kein "Anspruch".

 

Submitted by Anonymous (not verified) on Thu, 10/08/2020 - 05:03

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