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Vorausstzungen für die Einbürgerung: Blaue Karte

Gespeichert von Chris am

Hallo,

ich habe eine Frage. Zuerst zu mir: ich lebe in Deutschland seit 09/20006, habe Deutschkurs gemacht und danach studiert und arbeite seit 07/2014 (unbefristete Arbeit seit 03/2015). Ich habe die Blaue Karte EU §19a AufenthG.

Ich möchte jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Ich habe alle Unterlagen schon abgegeben. Die Dame sagt mir, dass ich zuerst ein Niederlassungerlaubnis haben muss um die Staatsangehörigkeit zu beantragen und dass es mit der blaue Karte nur geht, wenn man sie seit mindestens acht Jahren hat.

Aus dem §10 StAG verstehe ich das aber nicht so. Es steht, dass man seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben muss und ...eine Blaue Karte EU besitzen muss.

Nun habe ich hier gelesen, dass ..."Personen, die ein befristetes Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung haben, erfüllen dann die Voraussetzungen für die Einbürgerung, wenn

die befristete Aufenthaltserlaubnis zu einem Zweck erteilt wurde, die einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland begründen könnte."

Darunter verstehe ich, dass ich auch ohne ein Niederlassungserlaubnis direkt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben kann, da ich alle Voraussetzungen erfülle.

Meine Fragen jetzt: habe ich recht? wenn ja, wie kann ich ihr davon überzeugen? gibt es irgendwo ein Gesetzt/ etc... das ich dafür benutzen kann?

Vielen lieben dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen
Chris

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