Paragraf Änderung Aufenthalts gesetz
Hallo ich habe eine Frage. Ich bin 24 Jahre alt weiblich und lebe in Deutschland. Ich bin ihn Hamburg geboren und habe seit meiner Geburt einen Aufenthaltstitel mit dem Paragraphen 25 Abseits 4 Satz 2. Ich habe jetzt seit November 2017 angefangen zu arbeiten. Und habe einen Bruttogehalt von 1734 euro. Meine Frage wäre reicht dieses einkommen um denn Paragraphen zu ändern um sich einbürgern zu können. Wie lange musste ich denn noch arbeiten?
Fr., 06. April 2018 - 07:27
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