Vorausstzungen für die Einbürgerung: Blaue Karte
Hallo,
ich habe eine Frage. Zuerst zu mir: ich lebe in Deutschland seit 09/20006, habe Deutschkurs gemacht und danach studiert und arbeite seit 07/2014 (unbefristete Arbeit seit 03/2015). Ich habe die Blaue Karte EU §19a AufenthG.
Ich möchte jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Ich habe alle Unterlagen schon abgegeben. Die Dame sagt mir, dass ich zuerst ein Niederlassungerlaubnis haben muss um die Staatsangehörigkeit zu beantragen und dass es mit der blaue Karte nur geht, wenn man sie seit mindestens acht Jahren hat.