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Ein Fahrverbot für Autos führt nicht zum Verbot Führerscheinfreier Fahrzeuge.
Da gab es einen Fall eines Mannes der Verlor seinen Führerschein wegen betrunken Fahren mit Fahrrad, und man wollte ihm auch das fahren mit dem Fahrrad verbieten.
Das geht nicht, weil der Gleichbehandlungsgrundgesetz verletzt wurde.
Wenn jemand mit dem Auto betrunken fährt, darf der danach ohne Führerschein noch Fahrrad fahren.
Deshalb darf jemand der betrunken Fahrrad fuhr, auch nicht das Fahrrad fahren verbieten.
Und wenn diese (Leih-)Elektroroller Führerscheinfrei sind, darf man die auch mit Fahrverbot fahren.
Und beim Mofa ist es so, wenn man noch eine Prüfbescheinigung hat, kann man mit der Mofa fahren, obwohl man den Führerschein verloren hat.