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Liebe Eltern,
hier steht vieles, was einfach falsch ist. Der Umgang mit religiösen Festen anderer Glaubensgemeinschaften ist klar geregelt:
Es muss VORHER (eine Woche) ein SCHRIFTLICHER Antrag auf BEURLAUBUNG gestellt werden.
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Sehr geehrter Herr/Frau,
am (Datum) findet unser Opferfest statt. Dies ist für uns ein wichtiger religöser Feiertag. Ich möchte Sie bitten, unseren Sohn/Tochter für diesen Feiertag von der Schule zu beurlauben.
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In diesem Fall gibt es keine Fehlzeiten und es muss auch nicht entschuldigt werden. Denn ansonsten ist es unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht und ein Verstoß gegen die Schulpflicht.
Ein einfacher Beurlaubungsantrag löst das Problem.