Hallo,
laut 90-Tage Kurzaufenthaltsregelung heisst es Kurzaufenthalte sind alle Aufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen.
Das hieße man kann sich zweimal im Jahr für 90 Tage in Deutschland aufhalten.
Beispiel: Angenommen jemand kommt vom 15. Oktober bis 29. Dezember.
Gibt es dann eine Wartefrist bis wieder eingereist werden darf oder darf derjenige dann, weil es ja ein neues Jahr ist, auch im Januar erneut einreisen und die nächsten 3 Monate hier verbringen?