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Langzeitvisum für Eltern zum Besuch nach der Einbürgerung

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo Zusammen,


hat jemand aus dieser Gruppe seine Eltern mit einem Langzeitvisum (für 1 Jahr oder länger) nach der Einbürgerung nach Deutschland gebracht oder weiß, ob eine solche Möglichkeit aus rechtlicher Sicht besteht, abgesehen von der Möglichkeit nach „§ 36 Nachzug sonstiger Familienangehöriger“, um eine außergewöhnliche Härte zu vermeiden? 

Für Informationen zu diesem Thema wären wir sehr dankbar. Danke schön.

Es kommt drauf an, woher Ihre Eltern kommen. Die Komplexität von Visumsverfahren hat mit dem Herkunftsland viel zu tun.

Wo leben Ihre Eltern? 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 27. September 2023 - 13:39

Dankeschön. Meine Eltern leben in Nepal und waren bereits zweimal in der Vergangenheit (2017 und 2022) mit einem kurzfristigen Visum zu Besuch in Deutschland. Aufgrund des hohen Aufwands bei jedem Antrag und der Reise ist ein 90-tägiger kurzfristiger Aufenthalt zu Besuchszwecken für uns nicht praktikabel.

 

Gespeichert von Neupane (nicht überprüft) am Mi., 04. Oktober 2023 - 14:37

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Langzeitvisa haben einige Freunde von mir aber der Grund dafür war immer entweder Arbeit/Arbeitssuche, Studium oder Familienzusammenführung. In deinem Fall geht um was anderes. Ich glaube da muss man sich auch um Krankenversicherung kümmern, bevor man den Antrag stellt. Und man muss die Behörden überzeugen, dass die Eltern zurück gehen werden. 

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 27. September 2023 - 15:53

Das nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen (90 Tage bis einem Jahr) Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck.  Nach der Einreise muss man ein gewöhnlicher Aufenthaltstitel  beantragen.

In Regel wird es beantragt für diesen Zwecken:

  • Studenten/Kandidaten (Studentenvisa)
  • Berufsausbildung, Arbeitsaufnahme (z.B.: als Au Pair)
  • Familienzusammenführung, Kindernachzug, Ehegattennachzug 
  • Einreise mit einem deutschen Kind 
  • Freiwilligendienst
  • Erwerbstätigkeit Blaue Karte EU

Man kann das Visum auch online beantragen:

https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/#/videx-langfristiger-aufenthalt

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 04. Oktober 2023 - 11:34

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