Langzeitvisum für Eltern zum Besuch nach der Einbürgerung
Hallo Zusammen,
hat jemand aus dieser Gruppe seine Eltern mit einem Langzeitvisum (für 1 Jahr oder länger) nach der Einbürgerung nach Deutschland gebracht oder weiß, ob eine solche Möglichkeit aus rechtlicher Sicht besteht, abgesehen von der Möglichkeit nach „§ 36 Nachzug sonstiger Familienangehöriger“, um eine außergewöhnliche Härte zu vermeiden?
Für Informationen zu diesem Thema wären wir sehr dankbar. Danke schön.