Guten Tag,
Meine Partnerin (ausserhalb der Ehe) ist Französin. Ich habe vor kurzem mein Niderlassungserlaubnis in Deutschland erhalten (Ich kann erst 2023 die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen).
Wir möchten bis 2023 in eine neue Immobilie in Frankreich investieren.
Meine Frage lautet:
Kann ich in eine Immobilie für ein Projekt Ende 2023 in Frankreich investieren? (entweder warte ich, bis ich die deutsche Staatsbürgerschaft habe, oder brauche ich es nicht?)
Ich danke Ihnen im Voraus.