Im Jahr 2027 stehen in Deutschland und der Europäischen Union mehrere Änderungen an, die Migranten, Geflüchtete und Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit betreffen. Besonders wichtig sind neue Asylregeln, der Familiennachzug und die Einbürgerung.
Familiennachzug ab Juli 2027 wieder möglich?
Seit Juli 2025 ist der Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutzstatus grundsätzlich ausgesetzt. Diese Regelung läuft planmäßig am 23. Juli 2027 aus. Ab dem 24. Juli könnte der Familiennachzug wieder möglich sein, sofern die Bundesregierung keine Verlängerung beschließt.
Neue EU-Asylregeln
Die Reform des europäischen Asylsystems gilt bereits seit Juni 2026. Im Jahr 2027 werden die neuen Vorschriften weiter angewendet. Sie sehen unter anderem schnellere Asylverfahren, strengere Kontrollen an den EU-Außengrenzen und neue Regeln für die Verteilung von Asylsuchenden vor.
Einbürgerung weiterhin erst nach fünf Jahren
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten möchte, muss in der Regel mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben. Die frühere Möglichkeit, sich bei besonderen Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren einbürgern zu lassen, wurde 2025 abgeschafft. Die doppelte Staatsangehörigkeit bleibt grundsätzlich erlaubt.
Schutz für Ukraine-Flüchtlinge verlängert
Geflüchtete aus der Ukraine können weiterhin vom vorübergehenden Schutz in der EU profitieren. Dieser wurde bis zum 4. März 2028 verlängert. Damit bleibt der Schutzstatus auch 2027 grundsätzlich bestehen.
Neue digitale Einreisekontrollen
Mit den europäischen Systemen EES und ETIAS werden Einreisen stärker digital erfasst und kontrolliert. ETIAS betrifft insbesondere visumfrei reisende Menschen aus bestimmten Nicht-EU-Staaten. Für Inhaber gültiger Aufenthaltstitel gelten Ausnahmen.
Fazit
2027 bringt nicht für alle Migranten neue Gesetze. Einige Änderungen wurden bereits 2025 oder 2026 beschlossen und gelten weiter. Besonders aufmerksam sollten Betroffene die Entwicklungen beim Familiennachzug, bei Asylverfahren und bei den europäischen Einreiseregeln verfolgen.
Stand: Oktober 2026. Weitere Gesetzesänderungen sind möglich.
Quellen:
Bundesministerium des Innern (BMI)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Bundesregierung
Deutscher Bundestag
Bundesgesetzblatt
Europäische Kommission
Rat der Europäischen Union
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