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Einbürgerung mit unbefristete Niderlassung

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Liebe Forum-Gemeinde,

ich habe für die unbefristete Niderlassung alle Voraussetzungen erfüllt und auch erhalten. Ich wollte danach die Einbürgerung beantragen, die leider abgelehnt geworden ist. Begründung: ich muss 8 Jahre Vollzeitjob vorweisen?!?! Ich habe gegoogelt aber keine Infos gefunden.

Kann das jemanden bestätigen? Für die Niderlassung müsste ich 60 Monate Arbeitsverhältnis nachweisen, was ich auch gemacht habe.

Die Sachbearbeiterin sagte mir: Ich soll im Jahr 2019 wieder einen Antrag stellen.

Eurer Hilfe danke ich im Voraus.

Viele Grüße

Natascha

So eine Voraussetzung habe ich nie gehört. 8 Jahre Aufenthalt ist die Voraussetzung nicht 8j Vollzeit Job. Wichtig ist, dass man jetzt bzw in der letzten 6 Monaten keine Hilfe bekommt / bekommen hat.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 22. Februar 2016 - 17:51

8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt...
60 Monate Rentenversicherungsbeiträge geleistet sind u.a. die Voraussetzungen.

Der Lebensunterhalt muss aus eigenen Mitteln sichergestellt werden. Bei 60 Monaten Rentenversicherungsbeiträgen beträgt dies 5 Jahre gearbeitet zu haben. Jedoch kommt es an, ob es sich um eine Anspruchseinbürgerung, Ermessenseinbürgerung, oder eine Einbürgerung über den deutschen Ehegatten geht.

Je nachdem, sind die Voraussetzungen was die Sicherung des Lebensunterhaltes angeht strenger bzw. lockerer.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 25. Februar 2016 - 11:50

7 jahre mit B1 und einburgerung certificate sonst 8 jahre hnd wenn sie mit deutsche frau nicht freundin oder partner Frau von standamt hairatekunde

Dan Sie konnen nach 3 Jahre

MfG
Ghulam

 

Gespeichert von Ghulam (nicht überprüft) am Di., 09. Mai 2017 - 23:15

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