Einbürgerung (Migrant mit Niederlassung / in Partnerschaft -nicht verheiratet-, hat mit der Frau zwei leibliche Kinder)
Bitte um evtl Info / Hilfe
Ein Migrant mit Niederlassung / in Partnerschaft ( nicht verheiratet), hat mit der Frau zwei leibliche Kinder
eines in D geboren 4 Jahre alt / eines in D geboren 2 Jahre alt.
Kann er die Kinder in seinem Einbürgerungsantrag mit aufführen ?
Darf er ein drittes Kind, welches die Frau aus früherer Verbindung mit brachte, und das nicht seinen Familiennamen trägt, dann nicht aufführen ?