Hi,
Bin türkischer Staatsbürger der 1984 hier geboren wurde, und bin mittlerweile die 3. Generation unserer Familie. Mein Großvater war einer der ersten Gastarbeiter die in Deutschland damals ankamen. Ich wollte die Deutsche Staatsbügerschaft schon als ich 18 war beantragen, aber konnte es nicht übers Herz bringen am Ende die türkische zu verlieren. Jetzt ist es ja wieder möglich die Deutsche zu bekommen ohne die Türkische zu verlieren. Gelten für mich auch genau die selben Auflagen und Voraussetzungen wie für Immigranten die nach 5 bzw 7 Jahren einen Antrag stellen? Ich mein ich bin 41 Jahre fast bin geschieden, habe einen 15 jährigen Sohn, habe eine Fachhochschulreife aber leider keine Ausbildung gemacht. Habe Jahre lang in einigen Firmen gearbeitet, war zuletzt 14 Jahre selbstständig im Einzelhandel bis die Flutkatastrophe vor knapp 3 Jahren mir alles wegnahm. Danach war ich noch ca. 1 Jahr Produktionsleiter einer Firma hier in Aachen.Vor meiner Selbständigkeit hatte ich 2 mal innerhalb von 6 Jahren eine Zeit wo ich je 6 Monate lang auch Geld vom Jobcenter bekam. Bin seit einigen Monaten wieder auf Jobsuche und beziehe auch seitdem erstmals wieder nach Jahren Bürgergeld.
Wie sieht es im Punkto Antrag auf Doppelte Staatsbürgerschaft für mich aus? Wäre sehr nett wenn Ihr mir ein Paar genauere Fakten und Informationen geben könntet.
Bleibt Gesund
MFG Keskin