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Verkürzte Einbürgerung. Der neue Koalitionsvertrag der Ampel - ab wann tritt in Kraft?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Guten Abend,

am 29.11.2021 stand die Ampel den neuen Koalitionsvertrag.

Wir schaffen    ein    modernes    Staatsangehörigkeitsrecht.    Dafür    werden    wir    die Mehrfachstaatsangehörigkeit   ermöglichen   und   den   Weg   zum   Erwerb   der   deutschen Staatsangehörigkeit  vereinfachen.  Eine  Einbürgerung  soll  in  der  Regel  nach  fünf  Jahren  möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen nach drei Jahren. Eine Niederlassungserlaubnis soll nach drei Jahren erworben werden können. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern werden mit ihrer Geburt deutsche Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Für zukünftige Generationen prüfen wir, wie sich ausländische Staatsbürgerschaften nicht über Generationen vererben.

 

https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf

Seite 118.

 

Die Fristen der Einbürgerung bzw. der Niederlassungserlaubnis sind deutlich kürzer. Ab wann tritt er in Kraft?

Ich bedanke mich im voraus.

Schöne Grüße.

Der Koalitionsvertrag ist eine Absichtserklärung der Regierungsparteien, kein Gesetz. Sie müssen jetzt erst einmal einen Gesetzentwurf erarbeiten und im Bundestag bis zum Beschluss bringen. Das kann jahrelang dauern, und es gibt viele Stellen an denen es schief gehen kann. Vermutlich müsste dann auch noch der Bundesrat zustimmen.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 06. Januar 2022 - 10:31

Herzlichen Dank für deinen Hinweis. Ich habe nochmals den Ablauf nachgelesen. 
 

 

Gespeichert von J (nicht überprüft) am So., 09. Januar 2022 - 20:46

Nach übereinstimmenden Presseberichten hat das Bundesinnenministerium jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die wichtigsten Punkte sollen sein:

  • Verkürzung der Frist für den Einbürgerungsanspruch von acht auf fünf Jahre (mit besonderen Integrationsleistungen drei Jahre).
  • Generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit, d.h. niemand soll seine bisherige Staatsbürgerschaft mehr aufgeben müssen.
  • Erleichterungen für Senioren bei Sprachnachweis und Einbürgerungstest.
  • Wegfall der Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, d.h. sie können ggf. beide Staatsbürgerschaften behalten.
  • Wegfall der Voraussetzung "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse". Stattdessen eine konkretere Formulierung, die eine Einbürgerung für Menschen mit mehreren (gleichzeitigen) Ehepartnern verbietet.

Wie geht es weiter? Der Entwurf geht jetzt zu den anderen Ministerien, die ihn prüfen und ihre Meinung sagen sollen. Da die Ministerien von verschiedenen Parteien der Koalition geleitet werden, kann es dabei natürlich Streit geben, und zum Schluss hoffentlich Kompromisse.

Der entsprechend geänderte Entwurf kann dann vom Bundestag diskutiert werden. Das kann mehrmals geschehen, und Änderungen sind möglich. Außerdem ist es möglich, dass sich manche Ausschüsse des Bundestags zwischendurch in kleinerer Runde damit befassen.

Eines Tages wird es dann im Bundestag eine Abstimmung geben. Die Regierungsparteien haben eine Mehrheit und können es beschließen, vorausgesetzt die Regierung bleibt bis dahin stabil.

Die Oppositionsparteien mit Ausnahme der Linken haben übrigens schon lautstark ihre Ablehnung verkündet. Gerade die hohen Vertreter von CDU und CSU haben in den letzten Tagen sehr dagegen gewettert.

Möglicherweise muss das Gesetz dann auch noch in den Bundesrat. Dort sind die Mehrheitsverhältnisse anders und können sich bis dahin auch noch ändern, aber im Moment sieht es eigentlich ganz gut aus.

Alles das wird natürlich Zeit brauchen.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 09. Januar 2023 - 22:12

Es gibt jetzt einen → veröffentlichten Entwurf. Um dieses Kauderwelsch lesen zu können, muss man aber das → bisherige Gesetz daneben legen.

Interessant für die Einbürgerung sind vor allem die Paragrafen 8 bis 12b, sowie der neue Paragraf 32b.

Bis zum Beschluss durch den Bundestag kann es natürlich Änderungen geben, und es wird noch Zeit ins Land gehen.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 23. Mai 2023 - 16:26

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Der Entwurf der Bundesregierung liegt gerade beim Bundesrat zur Stellungnahme. Die Frist dafür geht bis zum 20. Oktober 2023. Danach könnte es theoretisch im Bundestag weitergehen. Es könnte aber auch sein, dass die Bundesregierung den Entwurf zunächst auf Grund von Einwänden des Bundesrates modifizieren wird.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 10. Oktober 2023 - 16:02

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Am 30.11.2023 ist der aktuelle Entwurf des Gesetzes erstmals im Bundestag diskutiert worden. Man nennt das die "erste Lesung". Es gab eine kontroverse Debatte ohne wesentliche Ergebnisse. Als nächstes wird in einem Ausschuss über das Gesetz beraten werden. 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw48-de-staatsangehoerigkeitsrecht-979630

Vorläufiger Name des Gesetzes: "Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)"

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 02. Dezember 2023 - 01:10

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Es gibt zwar Menschen in Deutschland, die zwei Staatsangehörigkeiten haben, doch handelt es sich dabei um die Ausnahme. Diese Menschen sind aus verschiedenen Gründen in den Genuss der zugelassen Ausnahmen im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) gekommen: Weil sie z.B. EU-Bürger sind oder aus der Schweiz kommen oder zu einem Zeitpunkt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, wo sie noch ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten durften. Ansonsten gilt der Grundsatz: Wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben möchte, muss man seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Doch damit soll nun – aufgrund des neuen Einbürgerungsgesetzes – Schluss sein. 

Einen Artikel zur doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland mit den Neuerungen ab 2024 findet man hier:

https://www.juraforum.de/news/doppelte-staatsbuergerschaft-in-deutschland-neuerungen-ab-2024_259459#wann-tritt-das-neue-gesetz-in-kraft 

In Kraft treten wird das Gesetz voraussichtlich im Frühjahr 2024.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 08. Januar 2024 - 16:13

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Am Freitag, dem 19.01.2023 ist jetzt die zweite und dritte Lesung im Bundestag und auch die Abstimmung vorgesehen. 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 16. Januar 2024 - 21:52

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Das Gesetz wurde heute im Bundestag mit einfacher Mehrheit angenommen. Es soll "drei Monate nach Verkündung" in Kraft treten. Bis zu dieser Verkündung kann es noch ein paar Tage dauern.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 19. Januar 2024 - 14:15

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

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