Nächster Schritt
Nach übereinstimmenden Presseberichten hat das Bundesinnenministerium jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die wichtigsten Punkte sollen sein:
- Verkürzung der Frist für den Einbürgerungsanspruch von acht auf fünf Jahre (mit besonderen Integrationsleistungen drei Jahre).
- Generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit, d.h. niemand soll seine bisherige Staatsbürgerschaft mehr aufgeben müssen.
- Erleichterungen für Senioren bei Sprachnachweis und Einbürgerungstest.
- Wegfall der Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, d.h. sie können ggf. beide Staatsbürgerschaften behalten.
- Wegfall der Voraussetzung "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse". Stattdessen eine konkretere Formulierung, die eine Einbürgerung für Menschen mit mehreren (gleichzeitigen) Ehepartnern verbietet.
Wie geht es weiter? Der Entwurf geht jetzt zu den anderen Ministerien, die ihn prüfen und ihre Meinung sagen sollen. Da die Ministerien von verschiedenen Parteien der Koalition geleitet werden, kann es dabei natürlich Streit geben, und zum Schluss hoffentlich Kompromisse.
Der entsprechend geänderte Entwurf kann dann vom Bundestag diskutiert werden. Das kann mehrmals geschehen, und Änderungen sind möglich. Außerdem ist es möglich, dass sich manche Ausschüsse des Bundestags zwischendurch in kleinerer Runde damit befassen.
Eines Tages wird es dann im Bundestag eine Abstimmung geben. Die Regierungsparteien haben eine Mehrheit und können es beschließen, vorausgesetzt die Regierung bleibt bis dahin stabil.
Die Oppositionsparteien mit Ausnahme der Linken haben übrigens schon lautstark ihre Ablehnung verkündet. Gerade die hohen Vertreter von CDU und CSU haben in den letzten Tagen sehr dagegen gewettert.
Möglicherweise muss das Gesetz dann auch noch in den Bundesrat. Dort sind die Mehrheitsverhältnisse anders und können sich bis dahin auch noch ändern, aber im Moment sieht es eigentlich ganz gut aus.
Alles das wird natürlich Zeit brauchen.