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Hallo, 

was bedeutet in diesem Fall "besondere Integrationsleistung"?. 

ich habe den Antrag gestellt. Ich verfüge über einen Abschlussstudium, eine blaue Karte mit der ich schon seit mehr als einem Jahr arbeite und hab ein C1- Zertifikat. Die Sachbearbeiterin sagt, dass ich meinen Antrag rückgängig machen muss, weil ich keine ehrenamtliche Leistung habe. Deswegen möchte ich wissen, was mit besonderer Integrationsleistung gemeint ist. Im § 10 III S.1 staG steht :

"Die Aufenthaltsdauer nach Absatz 1 Satz 1 kann auf bis zu drei Jahre verkürzt werden, wenn der Ausländer

1.besondere Integrationsleistungen, insbesondere besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement nachweist".

 

Gute schulische Leistung: Habe ich einen Abschlussstudium,

Berufqualifizierende: ich arbeite. 

Da steht nirgendwo, dass ich ein ehrenamtliches Engagement brauche. 

Kann einer mir erklären, warum ich den Antrag nicht stellen darf? 

Vielen Dank

 

 

Gespeichert von Sidoine (nicht überprüft) am Mo., 24. März 2025 - 13:38

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

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