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Es gibt zwar Menschen in Deutschland, die zwei Staatsangehörigkeiten haben, doch handelt es sich dabei um die Ausnahme. Diese Menschen sind aus verschiedenen Gründen in den Genuss der zugelassen Ausnahmen im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) gekommen: Weil sie z.B. EU-Bürger sind oder aus der Schweiz kommen oder zu einem Zeitpunkt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, wo sie noch ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten durften. Ansonsten gilt der Grundsatz: Wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben möchte, muss man seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Doch damit soll nun – aufgrund des neuen Einbürgerungsgesetzes – Schluss sein.
Einen Artikel zur doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland mit den Neuerungen ab 2024 findet man hier:
https://www.juraforum.de/news/doppelte-staatsbuergerschaft-in-deutschland-neuerungen-ab-2024_259459#wann-tritt-das-neue-gesetz-in-kraft
In Kraft treten wird das Gesetz voraussichtlich im Frühjahr 2024.