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Einbürgerung nach Studium - Aufenthalt für Studienzweck

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo Lierbe Juristen,

ich bin in 2005 nach Deutschland als Student "Aufenthalt für Studienzweck" gekommen.
Ich lebe nun seit 10 Jahren in Deutschland, und seit April 2014 bin ich verheiratet. Meine Ehegattin ist deutsch und ich habe bis jetzt noch keine unbefristete Aufenthaltstitel "28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1" Familienangehörige.

Meine Frage an Sie, darf ich schon ab jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Liebe Grüße
Antoan

Aufenthaltsdauer ist eine von Voraussetzungen, was du anscheinend schon erfüllst. Wenn du die andere Voraussetzungen auch erfüllst, solltest du die Einbürgerung beantragen dürfen.

 

Gespeichert von Kanz. Soma (nicht überprüft) am Di., 10. März 2015 - 13:35

Welche Voraussetzungen muss ich noch erfüllen, außer die Dauer des Aufenthalts?

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 20. März 2015 - 22:03

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