Wie gut kennst du Deutschland? Teste dich!


Hast du Fragen über das Leben in Deutschland/Europa, deutsche Sprache, Einbürgerung, Bildung, Arbeit uä?
Du kannst auch ohne Anmeldung anonym-unverbindlich eine Frage stellen.

Einbürgerung Paragraph 9

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo habe eine Frage:

Meine Frau hat die Einbürgerung nach §9 beantragt.

Eigentlich sind die Einkommensverhältnisse gedeckt. Doch aufgrund eines titulierten
Unterhaltstitels musste Wohngeld beantragt werden, sodass aufgrund dieser Unterhaltsverpflichtung öffentliche Mittel kurzfristig in Anspruch genommen werden .

Frage: Wird die Ausländerbehörde berücksichtigen, dass nur aufgrund des Unterhaltstitels öffentliche Leistungen in Anspruch genommen werden oder wird der Prognoseentscheid negativ ausfallen?

Danke.

Vermutlich wird Behörde bzw. Sachbearbeiter sagen, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 07. März 2016 - 15:51

Neuen Kommentar hinzufügen

E-Mail Adresse wird geschützt.
Sie können ein oder mehrere Bilder einfügen. Thumbnails werden automatisch erstellt und Bilder werden in einer Galerie-Ansicht angezeigt.
Anforderungen zum Hochladen
Anforderungen zum Hochladen
  1. Gut genug formulieren: Schreiben Sie mehr als einen Satz, und bleiben Sie sachlich!
     
  2. Lesbarkeit ist sehr wichtig: Achten Sie auf Klein- & Großschreibung!
    (Lange Texte unbedingt in Absätze gliedern.)
     
  3. Niveau: Keine Beleidigungen, Hass-Sprüche, Angriff auf Person!
     
  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.