Laut Gesetze im Internet kann ein Flüchtling nach 6 Jahren Aufenthalt in Deutschland einen Antrag für die Einbürgerung stellen.
Ich hatte heute einen Termin bei der Einbürgerungsstelle, die Sachbearbeiterin (Erstberatung) meinte, Aber die Iraner/in mit Flüchtling Status können erst ab 7 Jahren Aufenthalt mit Integrationskurs den Antrag stellen. Iran ist das einzige Land sagte sie.
Hat sie Recht?
Oder sie wollte mich nur vera..???
Ich habe viel gegoogelt, aber so ein Gesetz nie gefunden.
Soll ich Rechtsanwalt einschalten?
Vielen Dank im Voraus