Ich habe eine Internetseite gelesen, auf der normalerweise Menschen nach acht Jahren ihre Staatsbürgerschaft beantragen können, aber Asylbewerber können die Staatsangehörigkeit nach sechs Jahren in Deutschland beantragen. Kannst du mir bitte sagen, durch welche Regel ich Einbürgerung nachweisen kann, dass ich die Nationalität nach sechs Jahren anwenden kann? Ich habe meine sechs Jahre als Asyl in Deutschland abgeschlossen. Ich habe diese Sätze gelesen (die Einbürgerung von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen unterliegt den gleichen Bedingungen wie die Einbürgerung anderer Ausländer. Die Voraussetzungen sind teilweise erleichtert.
So verkürzt sich der Mindestaufenthalt in Deutschland von acht auf sechs Jahre. Die Zeit als Asyl in Deutschland wird vollständig gezählt. Außerdem prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ob die Verfolgung anhält - unter diesen Umständen kann die doppelte Staatsbürgerschaft akzeptiert werden. Bitte sagen Sie mir, ich möchte es in meiner Einbürgerung veröffentlichen. Ich werde Ihnen sehr dankbar sein.
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