Hallo, heute (nach 3 Wochen von EBantrag) habe ich ein schreiben von Regierungspräsidium mit Hinweis:die Bearbeitung meines Antrages die Beteiligung anderer Behörden erfordert.und ein Hinweis zur Überweisung 255€.
nach Recherche im internet ich habe mich erfahren ,daß meine Fall zusammen mit mehrstaatigkeit aufgrund von & 12 Abs. 1 Nr. 2 StAG passt (d.h ich muss nicht von alte staatangehörigkeit ausbürgern lassen).ich habe ein Paar fragen :
1: ist diese Bescheid von Regierungspräsidium eine gute Fortschritt ? oder mein Antrag ist noch nicht mal 90% bearbeitet ?
2: wieviel wird meine Einbürgerung noch dauern nach Überweisung von EBgebühren bis Erteilung der deutsche staatangehörigkeit Urkunde ?
vielen Dank für ihren Hilfe und Antwort :)
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