Hallo ich habe eine Frage
Mein Mann lebt jetzt seit knapp 5 Jahren in Deutschland er arbeitet fest seit 4 Jahren
Er hat 2 mal ein Jahr und einmal 3 Jahre sein Aufenthalt verlängert bekommen.
Wir sind seit 4 Jahre verheirate haben ein 6 jährige Kind.
Die Ausländerbehörde verlangt nun von meinem Mann das er für den
Unbefristeten Aufenthalt einen Kurs machen muss B1
Da ich mich ein bisschen erkundet habe wurden die Gesetze 2018
Verändert.
Nun meine Frage braucht er unbedingt diesen Sprachkurs um einen
Unbefristeten Aufenthalt zu bekommen oder geht es auch anderst