Ich habe bereits eine Untätigkeitsklage gegen die Einbürgerung durch die Behörden eingereicht. Die Einbürgerungsbehörde konnte innerhalb der vom Verwaltungsgericht gesetzten Frist keine Entscheidung treffen. Die Einbürgerungsbehörde sagte, das Gericht könne eine Entscheidung treffen. Meine Frage ist, wie lange es dauern wird, bis das Gericht eine Entscheidung trifft.
In NRW