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Wirtschaftswunder und die ersten Gastarbeiter (Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Türkei, Marokko, Tunesien, Jugoslawien)

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Nach dem Zweiten Weltkrieg erlebte die Bundesrepublik Deutschland in den 1950er- und frühen 1960er-Jahren einen außergewöhnlich starken wirtschaftlichen Aufschwung. Diese Zeit wird häufig als „Wirtschaftswunder“ bezeichnet. Industrie und Bauwirtschaft wuchsen schnell, die Arbeitslosigkeit sank stark und immer mehr Arbeitskräfte wurden benötigt. 1960 gab es erstmals mehr offene Stellen als Arbeitslose.

Um den Arbeitskräftemangel zu verringern, begann die Bundesrepublik mit der organisierten Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer. Das erste Anwerbeabkommen wurde 1955 mit Italien geschlossen. 1960 folgten Spanien und Griechenland, 1961 die Türkei. Danach kamen weitere Abkommen mit Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968) hinzu.

Die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer stieg entsprechend stark: 1960 waren es rund 330.000, 1966 bereits etwa 1,3 Millionen, 1969 rund 1,5 Millionen und 1973 schließlich etwa 2,6 Millionen. Viele arbeiteten in Fabriken, im Bergbau, auf dem Bau oder in anderen körperlich anstrengenden Tätigkeiten.

Ein bekanntes Symbol dieser Zeit war der Portugiese Armando Rodrigues de Sá, der 1964 als millionster angeworbener „Gastarbeiter“ begrüßt wurde und als Geschenk ein Moped erhielt.

Ursprünglich ging man davon aus, dass die angeworbenen Arbeitskräfte nur einige Jahre in Deutschland bleiben würden. Viele blieben jedoch dauerhaft und holten ihre Familien nach. Bis zum Anwerbestopp 1973 kamen im Rahmen dieser Arbeitsmigration insgesamt rund 7,2 Millionen Menschen in die Bundesrepublik; etwa 4,3 Millionen von ihnen kehrten bis dahin wieder in ihre Herkunftsländer zurück.

Damit wurde aus einer zunächst als vorübergehend gedachten Arbeitsmigration ein wichtiger Teil der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Gast (nicht überprüft)

Wie viele Gastarbeiter aus den einzelnen Anwerbeländern in Deutschland arbeiteten

Der Höchststand im September 1973 ein guter Vergleichspunkt. Damals waren insgesamt rund 2,6 bis 2,7 Millionen ausländische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik beschäftigt.

AnwerbeabkommenHerkunftslandBeschäftigte 1973, ca.
1955Italien450.000
1960Griechenland250.000
1960Spanien190.000
1961Türkei605.000
1963Marokko15.000
1964Portugal85.000
1965Tunesien11.000
1968Jugoslawien535.000

Die Abkommen wurden also nicht gleichzeitig geschlossen: Den Anfang machte Italien 1955, fünf Jahre später folgten Spanien und Griechenland, und danach die Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien.

Interessant ist die Entwicklung: Bis 1970er-Jahre waren Italiener die größte Gruppe. Danach wuchsen insbesondere die Zahlen aus Jugoslawien und der Türkei. Anfang 1972 überholten die türkischen Arbeitnehmer die Italiener; 1973 waren sie mit rund 605.000 Beschäftigten die größte Gruppe, gefolgt von Jugoslawien mit etwa 535.000 und Italien mit 450.000.

Bei der Türkei lässt sich die gesamte Bewegung besonders gut nachvollziehen: Bis zum Anwerbestopp 1973 kamen insgesamt rund 867.000 türkische Arbeitnehmer nach Westdeutschland; etwa 500.000 waren bis dahin wieder zurückgekehrt. Die Zahl der gleichzeitig beschäftigten Türken lag deshalb 1973 „nur“ bei rund 605.000.

Unterschied zwischen „insgesamt über die Jahre gekommen“ und „1973 gleichzeitig in Deutschland beschäftigt“

Die Zahlen in der Tabelle sind Bestandszahlen für 1973, nicht die Gesamtzahl aller Menschen, die seit Beginn der jeweiligen Anwerbung gekommen waren.

Quellen

Do. 1 Okt 2026 - 12:02 Link

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