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Lückentext - Allgemein

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Bundesländern - Bürger - Gebot - Justiz - Justizministerin - Meinung - Saarlands - Tragen - das - einigen - es - gesetzlich - ihren - konkrete - sei - staatliche - staatlicher - staatsanwaltschaftlichen - vermieden - will
Im Januar 2015 hatte Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar erkannt. Ein Verbot nur dann gerechtfertigt, wenn durch das eine „hinreichend Gefahr“ für den Schulfrieden oder die Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus. In einem ähnlichen Fall hatte Augsburger Verwaltungsgericht ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig erachtet. Dagegen das Bundesland Bayern Berufung einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet dies wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen.“ In gibt es Überlegungen, ein Kopftuchverbot zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) kündigte bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die ist wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher Verwaltungsrichter zu Wort. Nach seiner würden Richterinnen mit Kopftuch im Widerspruch zur Unparteilichkeit der stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Uta-Maria Kuder erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Neutralität besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität werden.“ Auch Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich für ein Kopftuchverbot aus, verteidigte aber das christliche Kreuzsymbol im Gerichtssaal.