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Lückentext - Allgemein

Bitte füllen Sie die Lücken in dem Text aus und nutzen Sie dabei einer der folgenden Wörter:
Ein - Guido - Neutralität - Unparteilichkeit - beim - das - dem - den - der - dies - durch - ein - jeder - sich - unvoreingenommen - unzulässig
Im Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als nicht mit Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar erkannt. Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus. In einem ähnlichen Fall hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als erachtet. Dagegen will das Bundesland Bayern Berufung einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten Kopftuch tragen.“ In einigen Bundesländern gibt es Überlegungen, ein Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Wolf (CDU) kündigte bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar über ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete der Bund Deutscher Verwaltungsrichter zu Wort. Nach seiner Meinung würden Richterinnen mit Kopftuch im Widerspruch zur der Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot staatlicher besteht, sollte äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich für Kopftuchverbot aus, verteidigte aber das christliche Kreuzsymbol im Gerichtssaal.