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Lückentext - Allgemein

Bitte füllen Sie die Lücken in dem Text aus und nutzen Sie dabei einer der folgenden Wörter:
Justiz - Kuder - Objektivität - Schulfrieden - Vorbereitungen - auf - begründet - die - eine - erkennbar - gesetzlich - pauschales - sollte - sonstigen - staatlicher - striktes - will - würden
Im Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht ein Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar erkannt. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen „hinreichend konkrete Gefahr“ für den oder die staatliche Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus. In einem ähnlichen Fall hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig erachtet. Dagegen das Bundesland Bayern Berufung einlegen. Justizminister Winfried Bausback dies wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen.“ In einigen Bundesländern gibt es Überlegungen, ein Kopftuchverbot zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) kündigte bereits entsprechende an. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist es wichtig, dass unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher Verwaltungsrichter zu Wort. Nach seiner Meinung Richterinnen mit Kopftuch im Widerspruch zur Unparteilichkeit der Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal ein besonders Gebot Neutralität besteht, jeder äußere Anschein mangelnder vermieden werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich für ein Kopftuchverbot aus, verteidigte aber das christliche Kreuzsymbol im Gerichtssaal.