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Lückentext - Allgemein

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Auch - Bayern - Justizministerin - Kopftuchverbot - Kreuzsymbol - Ministerpräsidentin - Richterinnen - Verwaltungsgericht - Winfried - als - auf - das - den - die - ein - ihren - reiche - staatlicher - will - zur
Im Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar erkannt. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr jedoch nicht aus. In einem ähnlichen Fall hatte Augsburger für Rechtsreferendarinnen unzulässig erachtet. Dagegen das Bundesland Berufung einlegen. Justizminister Bausback begründet dies wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen.“ In einigen Bundesländern gibt es Überlegungen, ein Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) kündigte bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist es wichtig, dass Justiz erkennbar unvoreingenommen über Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher Verwaltungsrichter zu Wort. Nach seiner Meinung würden mit Kopftuch im Widerspruch Unparteilichkeit der Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Uta-Maria Kuder erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal besonders striktes Gebot Neutralität besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden.“ Saarlands Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich für ein Kopftuchverbot aus, verteidigte aber das christliche im Gerichtssaal.