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Lückentext - Allgemein

Bitte füllen Sie die Lücken in dem Text aus und nutzen Sie dabei einer der folgenden Wörter:
Dagegen - Ein - Gebot - Gefahr - Gerichtssaal - Schulfrieden - Tragen - Verwaltungsrichter - Vorbereitungen - aber - auf - christliche - einigen - entsprechende - seiner - sich - staatliche - wenn - über
Im Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als nicht mit dem Grundrecht Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar erkannt. Verbot sei nur dann gerechtfertigt, durch das eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den oder die Neutralität ausgehe. Eine abstrakte reiche jedoch nicht aus. In einem ähnlichen Fall hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig erachtet. will das Bundesland Bayern Berufung einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet dies wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen.“ In Bundesländern gibt es Überlegungen, ein Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) kündigte bereits an. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher zu Wort. Nach Meinung würden Richterinnen mit Kopftuch im Widerspruch zur Unparteilichkeit der Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder erklärte dazu: „Weil im ein besonders striktes staatlicher Neutralität besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach für ein Kopftuchverbot aus, verteidigte das Kreuzsymbol im Gerichtssaal.