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Lückentext - Allgemein

Bitte füllen Sie die Lücken in dem Text aus und nutzen Sie dabei einer der folgenden Wörter:
Justiz - Kopftuchverbot - Unparteilichkeit - Verwaltungsrichter - abstrakte - christliche - das - dass - für - jedoch - konkrete - oder - pauschales - staatlicher - will - zu - äußere
Im Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht ein Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar erkannt. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn durch Tragen eine „hinreichend Gefahr“ den Schulfrieden die staatliche Neutralität ausgehe. Eine Gefahr reiche nicht aus. In einem ähnlichen Fall hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig erachtet. Dagegen will das Bundesland Bayern Berufung einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet dies wie folgt: „Ich nicht, Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen.“ In einigen Bundesländern gibt es Überlegungen, ein gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) kündigte bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher Wort. Nach seiner Meinung würden Richterinnen mit Kopftuch im Widerspruch zur der stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot Neutralität besteht, sollte jeder Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich ein Kopftuchverbot aus, verteidigte aber Kreuzsymbol im Gerichtssaal.