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Lückentext - Allgemein

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2015 - Bekenntnisfreiheit - Gerichtssaal - In - Justiz - Kopftuch - Nach - Objektivität - Rechtsreferendarinnen - Tätigkeiten - Unparteilichkeit - Verwaltungsrichter - Winfried - auf - bei - christliche - der - sonstigen - staatliche - verteidigte - wenn - will - würden - äußere
Im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und vereinbar erkannt. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder die Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus. In einem ähnlichen Fall hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein Kopftuchverbot für als unzulässig erachtet. Dagegen will das Bundesland Bayern Berufung einlegen. Justizminister Bausback begründet dies wie folgt: „Ich nicht, dass Rechtsreferendarinnen Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder hoheitlichen ein Kopftuch tragen.“ einigen Bundesländern gibt es Überlegungen, ein Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) kündigte bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher zu Wort. seiner Meinung Richterinnen mit im Widerspruch zur der stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder erklärte dazu: „Weil im ein besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte jeder Anschein mangelnder vermieden werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich für ein Kopftuchverbot aus, aber das Kreuzsymbol im Gerichtssaal.