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Lückentext - Präpositionen

Bitte füllen Sie die Lücken in dem Text aus und nutzen Sie dabei einer der folgenden Wörter:
auf - bei - beim - durch - für - im - in - mit - zu - zur - über
Im Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot öffentlichen Schulen als nicht dem Grundrecht Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar erkannt. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus. In einem ähnlichen Fall hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein Kopftuchverbot Rechtsreferendarinnen als unzulässig erachtet. Dagegen will das Bundesland Bayern Berufung einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet dies wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen der Richterbank, staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen.“ In einigen Bundesländern gibt es Überlegungen, ein Kopftuchverbot gesetzlich verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) kündigte bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher Verwaltungsrichter Wort. Nach seiner Meinung würden Richterinnen Kopftuch Widerspruch Unparteilichkeit der Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder erklärte dazu: „Weil Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich ein Kopftuchverbot aus, verteidigte aber das christliche Kreuzsymbol Gerichtssaal.