Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin hier geboren ,habe die unbefristete Aufenthaltserlaunisch und bin 43 Jahre alt. aufgrund einer Krankheit, weswegen ich nicht arbeiten kann und kleinen Geldstrafen wird mir die deutsche Bürgerschaft verweigert. dies ist ein Jahr her. hat sich für hier geborene 1971 etwas verändert?
Gibt es Ausnahmen in meinem Fall?
mit freundlichen grüßen
ongun