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Ich habe alle Papiere abgegeben, dass ich ab 10.2011 in Deutschland bis jetzt wohne, Sie hat gesagt ab 07.2013 habe ich Arbeit also seit dem besteht ein Aufenthaltstitel.

Vorher ist es aber unklar da ich keine feste Arbeit hatte, nur Studium- Studium würde man schon berechnen wenn ich anschließen eine Arbeit gefunden hätte, das war bei mir also nicht der Fall. 

Ich habe Ihr ein paar Papiere abgegeben, alte Arbeitsverträge für ca 5 Monate und die meinte die 5 Monate kann man berechnen aber was mit der Pause bis 07.2013.

Es bedeutet also für mich dass egal wie lange ich in Deutschland wohne für Einbürgerung zählt nur die Zeit in der ich gearbeitet habe, weil da hatte ich Aufenthaltstitel (zB. Freizügigkeit), ohne Arbeit habe ich kein Titel.

Hatte jemand ähnliche Probleme?

Submitted by Be (not verified) on Fri, 06/08/2018 - 07:32

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