How well do you know Germany? Test yourself!
Do you have questions about life in Germany/Europe, the German language, naturalization, education, work, etc.?
You can also ask a question anonymously.
You are currently viewing English pages, but most of our content is in German. Do you want to switch to German pages?
Sie betrachten derzeit englische Seiten, aber der größte Teil unseres Inhalts ist auf Deutsch. Wollen Sie zu deutschen Seiten wechseln?
Ich habe auf der Internetseite Infos gelesen:
https://www.integrationsbeauftragte.de/Webs/IB/DE/Service/FAQ/Einbuergerung/FAQGesamt.html?nn=2103902&lv2=2103770
Abschnitt: Sie haben seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
"Sie erfüllen diese Voraussetzung, wenn Ihr Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland liegt und wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis haben oder zum Beispiel als freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger ein Aufenthaltsrecht ohne Aufenthaltstitel besitzen."
"Aufenthaltszeiten während eines Studiums in Deutschland werden in fast allen Bundesländern als gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne der Einbürgerungsvorschriften betrachtet, zum Beispiel wenn sich im Anschluss an das Studium der Aufenthalt verfestigt hat. Das heißt, wenn zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde. Lediglich das Bundesland Bayern erkennt den Aufenthalt zu Studienzwecken nicht als gewöhnlichen Aufenthalt an. Die bayerischen Behörden verweisen dabei im Einzelfall auf die Möglichkeit der Ermessenseinbürgerung."
Für die Zeit ohne Arbeit habe ich doch Aufenthaltsrecht als freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger, unten steht was über Bayern nicht mehr Sachsen wie bei älteren Artikeln.