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Siehe da, in der (vorläufigen) Verwaltungsvorschrift zur Einbürgerung steht das gaaaaanz genau:
Mindestens 1.278 Euro und 23 Cent, bzw. mehr als ein Monatseinkommen (je nachdem was höher ist)
Mindestens 10.225 Euro und 84 Cent, bzw. mehr als ein Jahreseinkommen (je nachdem was höher ist)
Kein Witz! Früher stand dort 2.500,- DM und 20.000,- DM, und das ist halt die Umrechnung.
Als Beispiel für wirtschaftliche Nachteile ist dort neben dem Verlust von Grundeigentum, Erbrechten und Rentenansprüchen übrigens auch die "konkrete Gefährdung von geschäftlichen Beziehungen in den ausländischen Staat" genannt (Unterpunkt 12.1.2.5.1 d).