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Ja, wie ist das denn nun? Die Bundesregierung ist Executive, und der Bundestag ist Legislative. Und sie kontrollieren sich gegenseitig?
Nein! Diese Annahme zur Aufteilung der Macht ist eine Theorie, die sich in der Praxis der parlamentarischen Demokratie nicht verwirklicht hat. In Wahrheit besitzt die Bundesregierung gewöhnlich eine Mehrheit im Bundestag, und im Bundestag gilt ja das Mehrheitsprinzip. Also können Bundesregierung und Bundestag gemeinsame Sache machen, anstatt sich gegenseitig zu kontrollieren. Im Besonderen kann die Bundesregierung ziemlich weitgehend bestimmen, was in den Gesetzen steht, obwohl sie doch eigentlich die Executive ist.
Die Kontrolle der Macht läuft in Wahrheit anders. Die grundlegende Rivalität besteht nicht zwischen Parlament und Regierung, sie besteht zwischen Regierungsparteien und Oppositionsparteien innerhalb des Parlaments. Das heißt: Die Oppositionsparteien kontrollieren die gemeinsame Machtausübung von Regierung und Regierungsparteien.
Aber Moment mal: Die Opposition ist doch in der Minderheit, wie soll sie da irgendwas kontrollieren? Antwort: Diese Aufteilung gilt immer nur bis zur nächsten Wahl. Falls die Oppositionsparteien bei den Wählern mehr Zustimmung finden als die Regierungsparteien, werden sie bei der nächsten Wahl die Rollen tauschen. Natürlich wissen das beide, und bei der täglichen Politik richten sie sich danach (mehr oder weniger gut). Die Regierung kann eben nicht machen was sie will, denn je stärker sie ihre Macht missbraucht, umso mehr Zustimmung wird die Opposition bekommen.
Wesentlich genauer zum Nachlesen steht das hier und hier.
Übrigens ist die Demokratie keineswegs vollkommen, und sie hat eine Reihe von Schwächen. Eine bedeutende Schwäche ist die große Anfälligkeit für Populismus, wie wir es gerade jetzt auch in Deutschland sehen. Aber gegenüber anderen Gesellschaftsformen, die aus der Geschichte und aus anderen Ländern bekannt sind, überwiegen auf jeden Fall die Vorteile.