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Die Deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht automatisch verliehen. Es ist ein Antrag auf Einbürgerung bei der zuständigen Meldebehörde (Stadtverwaltung/Landratsamt) zu stellen. Eine Beratung sollte vorgeschaltet werden, z.B. durch den Ausländerbeirat oder Migrationsberatung. Die Voraussetzungen zur Einbürgerung sind vielfältig. Bitte genau informieren.