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Meine Kinder und ich werden nach diesem Gesetz in den USA eingebürgert:

Zur Einbürgerung von vor dem 01. Januar 1975 ehelich geborenen Kindern deutscher Mütter und ausländischer Väter sowie deren Abkömmlinge gemäß § 14 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- für Personen, die im Ausland leben -(Stand: September 2020) https://www.germany.info/us-de/service/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/1216664

3. Muss ich meine aktuelle Staatsangehörigkeit mit der Einbürgerung aufgeben? 

Nein. Die Einbürgerung auf Grundlage der vorgenannten Kriterien setzt nicht die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit voraus.  Ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten oder verlieren, hängt allein vom Recht des Staates ab, dessen Staatsangehörigkeit Sie aktuell besitzen. Bitte informieren Sie sich daher auch früh zeitig vor der Einbürgerung bei den zuständigen Behörden Ihres Herkunftsstaates. Zu ausländischen  Gesetzen und Regelungen kann das Bundesverwaltungsamt nicht beraten. 

Siehe oben: Uns wurde auch bestätigt, dass wir unsere US Staatsangehörigkeit nicht aufgeben müssen.

Mein Mann wurde in Kenia geboren und nachdem wir in den USA heirateten, wurde er Amerikaner. 

Er hat Amerikanische und Kenianische Staatsbürgerschaft.

Kenianisches Staatsangehörigkeitsgesetz, habe ich gerade herausgefunden, besagt, dass unsere Kinder "automatisch" Kenianische Staatsangehörige sind, weil ihr Vater Kenianischer Staatsangehöriger ist. Wir haben nie offiziell irgendetwas für die Kinder für Kenia beantragt (Pass oder Staatsangehörigkeit).

Wir sollen bald im Konsulat unsere Urkunden abholen. Soll ich dem Herren im Konsulat von diesem Gesetz erzählen, so dass die Kinder die Amerikanische und Kenianische Beibehaltung bekommen?

Hat jemand schonmal doppelte Staatsbürgerschaft + Deutsche (also 3) gekriegt?

Vielen Dank!

 

Submitted by Anonymous (not verified) on Sat, 03/27/2021 - 03:34