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Ich bin Seit 7 Jahre in Deutschland. Ich habe mein Integrationskurs in Niveau-Stufe B1 absolviert und seit 01.03.2017 bis heute nehme ich während meiner Ausbildung als Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen, in einem C1 Sprachkurs teil.

Meine Ausbildung läuft bis zum 31.08.2020 und werde ich direkt unbefristet übernommen.

momentan besitze ich einer befristete Aufenthaltstitel in Sinne des Flüchtlinge.

nach meine Informationen man kann nach 7 Jahre Aufenthalt in Deutschland, die Einbürgerung beantragen, wenn man in einer Integrationskurs teilgenommen hatte. ist das richtig?

für die Beantragung von Einbürgerung soll man eine unbefristete Arbeitsverhältnis ausüben?

Ich wollte Fragen, welche Voraussetzungen muss ich noch erfüllen?

Submitted by Mahsam (not verified) on Thu, 11/07/2019 - 14:21

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