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Lückentext - Allgemein

Bitte füllen Sie die Lücken in dem Text aus und nutzen Sie dabei einer der folgenden Wörter:
Auch - Bekenntnisfreiheit - Guido - In - Justiz - Kopftuchverbot - Tätigkeiten - Verwaltungsgericht - abstrakte - bereits - besonders - des - ihren - nicht - pauschales - staatliche - zu
Im Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht ein in öffentlichen Schulen als nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und vereinbar erkannt. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder die Neutralität ausgehe. Eine Gefahr reiche jedoch aus. In einem ähnlichen Fall hatte das Augsburger ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig erachtet. Dagegen will das Bundesland Bayern Berufung einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet dies wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen ein Kopftuch tragen.“ einigen Bundesländern gibt es Überlegungen, ein Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Wolf (CDU) kündigte entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der Vorsitzende Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist es wichtig, dass die erkennbar unvoreingenommen über Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher Verwaltungsrichter Wort. Nach seiner Meinung würden Richterinnen mit Kopftuch im Widerspruch zur Unparteilichkeit der Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal ein striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden.“ Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich für ein Kopftuchverbot aus, verteidigte aber das christliche Kreuzsymbol im Gerichtssaal.