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Lückentext - Allgemein

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2015 - Augsburger - Berufung - Grundrecht - Justizministerin - Nach - Tragen - Vorbereitungen - das - ein - ist - jeder - mit - oder - staatliche - staatlicher - vereinbar - vermieden - äußere - öffentlichen
Im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot in Schulen als nicht dem auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit erkannt. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn durch das eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder die Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus. In einem ähnlichen Fall hatte Verwaltungsgericht ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig erachtet. Dagegen will das Bundesland Bayern einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet dies wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen.“ In einigen Bundesländern gibt es Überlegungen, ein Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) kündigte bereits entsprechende an. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher Verwaltungsrichter zu Wort. seiner Meinung würden Richterinnen mit Kopftuch im Widerspruch zur Unparteilichkeit der Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Uta-Maria Kuder erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot Neutralität besteht, sollte Anschein mangelnder Objektivität werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich für Kopftuchverbot aus, verteidigte aber christliche Kreuzsymbol im Gerichtssaal.