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Lückentext - Allgemein

Bitte füllen Sie die Lücken in dem Text aus und nutzen Sie dabei einer der folgenden Wörter:
Bundesländern - Im - Kopftuch - Kuder - Schulfrieden - abstrakte - das - ein - eine - einem - für - jeder - jedoch - kündigte - sprach - staatliche - und - wie - öffentlichen
Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot in Schulen als nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- Bekenntnisfreiheit vereinbar erkannt. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen „hinreichend konkrete Gefahr“ den oder die Neutralität ausgehe. Eine Gefahr reiche nicht aus. In ähnlichen Fall hatte das Augsburger Verwaltungsgericht Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig erachtet. Dagegen will das Bundesland Bayern Berufung einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet dies folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen.“ In einigen gibt es Überlegungen, ein Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher Verwaltungsrichter zu Wort. Nach seiner Meinung würden Richterinnen mit im Widerspruch zur Unparteilichkeit der Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sich für ein Kopftuchverbot aus, verteidigte aber christliche Kreuzsymbol im Gerichtssaal.