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Lückentext - Allgemein

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Augsburger - Bekenntnisfreiheit - Deutscher - Eine - Gerichtssaal - Im - Kopftuchverbot - Kuder - Nach - Vorbereitungen - das - die - erkennbar - es - kündigte - mit - staatsanwaltschaftlichen - unzulässig - verteidigte - über
Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als nicht dem Grundrecht auf Glaubens- und vereinbar erkannt. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder staatliche Neutralität ausgehe. abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus. In einem ähnlichen Fall hatte das Verwaltungsgericht ein für Rechtsreferendarinnen als erachtet. Dagegen will das Bundesland Bayern Berufung einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet dies wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen.“ In einigen Bundesländern gibt Überlegungen, ein Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) bereits entsprechende an. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist es wichtig, dass die Justiz unvoreingenommen ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Verwaltungsrichter zu Wort. seiner Meinung würden Richterinnen mit Kopftuch im Widerspruch zur Unparteilichkeit der Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria erklärte dazu: „Weil im ein besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich für ein Kopftuchverbot aus, aber christliche Kreuzsymbol im Gerichtssaal.