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Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage und zwar, also wenn man die Zusage erhalten hat, muss man nochmal die Arbeitgeberbescheinigung zur Einbürgerungsbehörde vorliegen oder muss man das nur bei der Antragstellung vorliegen?

Ich danke euch schon mal im Voraus

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 28. Februar 2020 - 15:43

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