Guten Tag,
bitte entschuldigen sie meine schwache Deutschkenntnisse. Ich habe einen kleinen Laden auf Fußgängerzone eröffnen. Neben Süßigkeiten usw möchte ich auch Coffe2go anbieten. Aber mein Vermieter erlaubt es nicht. darf Vermieter es verbieten? Seine Begründung ist, dass zwei Tür weiter eine Bäckerei gibt.
Ich danke Ihnen für Beratung!
Aka