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Lückentext - Allgemein

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Bundesländern - Eine - Im - Kopftuchverbot - Kreuzsymbol - Kuder - Nach - Rechtsreferendarinnen - Tragen - Unparteilichkeit - Vorsitzende - begründet - besonders - erklärte - für - sich - sonstigen - zu - zur
Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales in öffentlichen Schulen als nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar erkannt. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn durch das eine „hinreichend konkrete Gefahr“ den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe. abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus. In einem ähnlichen Fall hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig erachtet. Dagegen will das Bundesland Bayern Berufung einlegen. Justizminister Winfried Bausback dies wie folgt: „Ich will nicht, dass auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen.“ In einigen gibt es Überlegungen, ein Kopftuchverbot gesetzlich verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) kündigte bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher Verwaltungsrichter zu Wort. seiner Meinung würden Richterinnen mit Kopftuch im Widerspruch der Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria dazu: „Weil im Gerichtssaal ein striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach für ein aus, verteidigte aber das christliche im Gerichtssaal.