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Lückentext - Allgemein

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2015 - Augsburger - Bundesland - Bundesverfassungsgericht - Ein - Fall - Guido - Kopftuch - Tätigkeiten - Verbot - bereits - dann - ein - einigen - entsprechende - es - hatte - seiner - sich - zu
Im Januar hatte das ein pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar erkannt. sei nur gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus. In einem ähnlichen Fall das Verwaltungsgericht Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig erachtet. Dagegen will das Bayern Berufung einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet dies wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen ein tragen.“ In Bundesländern gibt es Überlegungen, ein Kopftuchverbot gesetzlich verankern. Baden-Württembergs Justizminister Wolf (CDU) kündigte Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher Verwaltungsrichter zu Wort. Nach Meinung würden Richterinnen mit Kopftuch im Widerspruch zur Unparteilichkeit der Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach für ein Kopftuchverbot aus, verteidigte aber das christliche Kreuzsymbol im Gerichtssaal.