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Lückentext - Allgemein

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Bayern - Bürger - Deutschen - Fall - Justiz - Kopftuch - Neutralität - aber - auf - den - des - die - dies - einigen - hoheitlichen - kündigte - nicht
Im Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar erkannt. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für Schulfrieden oder staatliche Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche jedoch aus. In einem ähnlichen hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig erachtet. Dagegen will das Bundesland Berufung einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen.“ In Bundesländern gibt es Überlegungen, ein Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der Vorsitzende Richterbundes, sagte: „Für die ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher Verwaltungsrichter zu Wort. Nach seiner Meinung würden Richterinnen mit im Widerspruch zur Unparteilichkeit der stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot staatlicher besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich für ein Kopftuchverbot aus, verteidigte das christliche Kreuzsymbol im Gerichtssaal.