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Lückentext - Allgemein

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Annegret - Anschein - Bayern - Bekenntnisfreiheit - Fall - Justizminister - Kopftuchverbot - Kuder - Meinung - Objektivität - Verwaltungsrichter - auf - das - den - der - ein - es - für - im - kündigte - vermieden - wenn - zur - ähnlichen - äußere
Im Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales in öffentlichen Schulen als nicht mit dem Grundrecht Glaubens- und vereinbar erkannt. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus. In einem hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig erachtet. Dagegen will Bundesland Berufung einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet dies wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen.“ In einigen Bundesländern gibt Überlegungen, ein Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Guido Wolf (CDU) bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher zu Wort. Nach seiner würden Richterinnen mit Kopftuch im Widerspruch Unparteilichkeit der Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte jeder mangelnder werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich Kopftuchverbot aus, verteidigte aber das christliche Kreuzsymbol Gerichtssaal.