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Lückentext - Allgemein

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2015 - Bayern - Bekenntnisfreiheit - Kopftuch - Meinung - Ministerpräsidentin - Rechtsreferendarinnen - Schulen - Tragen - Tätigkeiten - Unparteilichkeit - aber - auf - beim - einem - hoheitlichen - sei - unzulässig - würden - öffentlichen
Im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot in als nicht mit dem Grundrecht Glaubens- und vereinbar erkannt. Ein Verbot nur dann gerechtfertigt, wenn durch das eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus. In ähnlichen Fall hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein Kopftuchverbot für als erachtet. Dagegen will das Bundesland Berufung einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet dies wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen ein tragen.“ In einigen Bundesländern gibt es Überlegungen, ein Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) kündigte bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher Verwaltungsrichter zu Wort. Nach seiner Richterinnen mit Kopftuch im Widerspruch zur der Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden.“ Auch Saarlands Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich für ein Kopftuchverbot aus, verteidigte das christliche Kreuzsymbol im Gerichtssaal.