Vor einer Woche wollte ich meine Einbürgerung beantrage. Ich erfülle alle Kriterien, die ich im Internet finden konnte. Ich lebe seit 11 Jahren in Deutschland und mache in 5 Monaten mein Abitur. Auf dem Amt wurde mir gesagt, dass ich erst in einem halben Jahr einen Abtrag stellen könne, da man keine Konstante in meinem Leben sehen könne. Die Anweisung war, wiederzukommen, wenn ich eine Studienzulassung habe. Nach eingehender Internetrecherche konnte ich aber keinerlei Informationen, die eine solche Aussage rechtskräftig machen, finden.
Mein Frage: In wiefern ist diese Aussage begründet, und habe ich trotzdem einen Anspruch auf Einbürgerung.
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