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Wer kann Gerichtsschöffe / Gerichtsschöffin in Deutschland werden?

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Wer kann Gerichtsschöffe / Gerichtsschöffin in Deutschland werden?

--- alle in Deutschland geborenen Einwohner / Einwohnerinnen über 18 Jahre
--- alle deutschen Staatsangehörigen älter als 24 und jünger als 70 Jahre
--- alle Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben
--- nur Personen mit einem abgeschlossenen Jurastudium

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  2. Lesbarkeit ist sehr wichtig: Achten Sie auf Klein- & Großschreibung!
    (Lange Texte unbedingt in Absätze gliedern.)
     
  3. Niveau: Keine Beleidigungen, Hass-Sprüche, Angriff auf Person!
     
  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.