Wer kann Gerichtsschöffe / Gerichtsschöffin in Deutschland werden?
--- alle in Deutschland geborenen Einwohner / Einwohnerinnen über 18 Jahre
--- alle deutschen Staatsangehörigen älter als 24 und jünger als 70 Jahre
--- alle Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben
--- nur Personen mit einem abgeschlossenen Jurastudium