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Gewerbeanmeldung durch EU-Ausländer ist grundsätzlich möglich. Voraussetzungen sind Volljährigkeit und Staatsbürgerschaft eines EU-Landes. Freistaat Bayern verlangt folgende Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass (Kopie und Original)
Für Firmen / Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag
GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug (ggf. Ersetzung des Zuverlässigkeitsnachweis durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen)
Ausländer: Zuverlässigkeitsnachweis aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung
(z.B. Amtliches Führungszeugnis, Leumundszeugnis oder Auszug aus der Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates oder gleichwertige Urkunde sowie Gewerbezentralregisterauszug des Heimatstaates)
Minderjährige(Schüler/Teenager): Vollmacht oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten