Guten Tag. Ich komme aus Prag und arbeite als online Übersetzer. Meine Kunden kommen meistens aus Deutschland. Deswegen möchte ich in Deutschland Gewerbe anmelden.
Kann ich als EU-Bürger Gewerbeschein bekommen ohne in Deutschland einen Wohnsitz zu haben?
Wenn nicht, welche andere Wege gibt es noch?
Vielen Dank im Voraus!
Es gibt
Es gibt Niederlassungsfreiheit und Gewerbefreiheit für alle Personen innerhalb der EU. Aber man muss die geplante Tätigkeit auch tatsächlich ausüben und nachweisen können. Ausreichende Sprachkenntnisse ist oft eine Voraussetzung bzw. der Sprachmangel ist oft eine Ablehnungsgrund.
Über Grenzüberschreitender
Über Grenzüberschreitender Gewerbeschein sollte man sich auch informieren.
Laut IHK-Berlin gilt folgende
Laut IHK-Berlin gilt folgende Voraussetzungen:
"Jeder EU-Bürger hat das Recht, in jedem anderen Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufzunehmen und auszuüben (wie ein Angehöriger des Staates). Dementsprechend sind Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten ebenso wie Staatsangehörige des EWR (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen) und deren Ehegatten ohne Rücksicht auf deren eigene Staatsangehörigkeit bei der Ausübung selbständiger wie unselbständiger Erwerbstätigkeiten deutschen Staatsbürgern grundsätzlich gleichgestellt. Gleiches gilt für Unionsbürger, die sich zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung in Deutschland aufhalten wollen.
Bürger und Unternehmen aus allen EU-Staaten genießen die uneingeschränkte Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Freizügigkeit (Arbeitnehmerfreizügigkeit). Dies beinhaltet auch, dass jeder EU-Bürger uneingeschränkt nach BRD(Deutschland) ohne besonderen Aufenthaltstitel einreisen kann. Sie müssen lediglich im Besitz eines gültigen Ausweises/ Reisepass befinden und sich beim Bürgeramt anmelden, sofern der Aufenthalt länger als drei Monate dauert. Die generell in Deutschland geltenden gewerberechtlichen und z. B. auch handwerksrechtlichen Anzeigepflichten bzw. Zulassungspflichten sind allerdings vor der ersten Leistungserbringung zu beachten. "
"Sich bei Bürgeramt melden" kann man nur mit einem gültigen Mietvertrag. Das heißt es gibt doch ein Wohnsitzpflicht.
Kleingewerbe
Hallo vielleicht kann mir jemand weiterhelfen
Kann ich wenn ich in Österreich lebe ein Deutsches Gewerbe anmelden?
Wenn ja,darf ich dann zum Beispiel in Österreich mit einer Deutschen Ausbildung Lippenuterspritzen ?
(oder ist das nur auf Deutschen boden möglich)
Darf ich mit einen Deutschen Gewerbe und einer Österreichischen Ausbildung in Österreich arbeiten ?
Wo kann ich mich am besten melden wer kann mir weiterhelfen
Kleine Gewerbe in Deutschland (ich komme aus Belgien)
Hallo zusammen, ich komme aus Belgien und ich wollte eine kleine Gewerbe aufmachen in Deutschland.
Zum Beispiel Paketzusteller. Meine Frage ist muss ich in Deutschland eine zweite Wohnsitz fragen für Kleingewerbe zu aufmachen oder kann ich mit meinem Wohnsitz in Belgien so auch machen ich wohne nicht weit von deutschen Grenze
Vielen Dank im Voraus
rako
Gewerbeanmeldung durch EU-Ausländer ist grundsätzlich möglich. Voraussetzungen sind Volljährigkeit und Staatsbürgerschaft eines EU-Landes. Freistaat Bayern verlangt folgende Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass (Kopie und Original)
Für Firmen / Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag
GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug (ggf. Ersetzung des Zuverlässigkeitsnachweis durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen)
Ausländer: Zuverlässigkeitsnachweis aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung
(z.B. Amtliches Führungszeugnis, Leumundszeugnis oder Auszug aus der Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates oder gleichwertige Urkunde sowie Gewerbezentralregisterauszug des Heimatstaates)
Minderjährige(Schüler/Teenager): Vollmacht oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten